Wegen der Corona-Pandemie müssen sich Flugreisende in diesem Sommer auf Einschränkungen einstellen. Weltweit einheitliche Regeln zum Infektionsschutz im Luftverkehr gibt es zwar nicht, darüber entscheiden die jeweiligen Fluggesellschaften und die lokalen Behörden an den Zielflughäfen. Fluggästen bleibt daher bislang nichts anders übrig, als sich selbst zu informieren. Eine grobe Orientierung gibt es aber bereits jetzt.
Das wird empfohlen
Die UN-Luftfahrtorganisation ICAO empfiehlt das Tragen von Masken, sowie Abstände von einem Meter zwischen den Passagieren an Bord (siehe Grafik). Die ICAO appelliert an Regierungen und Behörden, die Betreiber von Flughäfen sowie die Fluggesellschaften, weltweit einheitliche Regeln einzuführen. Geht es nach der ICAO sollten die Passagiere beim Eintreffen am Flughafen sogar einen medizinischen Nachweis über ihre Gesundheit vorlegen und Fieber gemessen werden.
Das Tragen von Atemschutzmasken innerhalb der Terminals und Flugzeuge solle zudem vorgeschrieben werden. Die Organisation empfiehlt zwar, dass an Bord ein Abstand zwischen den Reisenden von einem Meter gewahrt werden sollte. Allerdings plädiert die Organisation nicht ausdrücklich dafür, dass jeder zweite Sitz frei bleibt. Verbindlich für Airlines und Flughäfen sind diese Empfehlungen aber nicht.
Flughafen
Bislang hat jeder Flughafen seine eigenen Regeln. Am Flughafen München gilt beispielsweise eine Maskenpflicht in allen Abfertigungsgebäuden. Fiebermessungen würden nicht durchgeführt, erklärt die Betreibergesellschaft mit Verweis auf die zuständigen bayerischen Behörden. Am Zielflughafen kann dies allerdings der Fall sein. Und selbst innerhalb Deutschlands gibt es Unterschiede: Laut ADAC haben bislang nur Berlin, Bremen, Bayern, Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen eine Maskenpflicht auf Flughäfen angeordnet.
Boarding
Beim Boarding sollen künftig Abstandsregeln eingehalten werden. So weist etwa die Lufthansa darauf hin, dass Abstandsmarkierungen am Boden ein sicheres Einsteigen gewährleisten sollen.
Mundschutz an Bord
Im Flugzeug kann es dagegen eng werden. Die derzeitige Regelung der Lufthansa, den Nachbarsitz freizuhalten, entfällt, wie das Unternehmen mitteilte. Im Gegenzug gilt auf Lufthansa- und Eurowings-Flügen ab Montag eine Mundschutzpflicht – bislang galt lediglich eine Empfehlung. „Wenn ein Gast sich weigert, wird er von der Crew entsprechend um das Tragen der Maske gebeten“, sagte eine Konzern-Sprecherin.
Ein Infektionsrisiko für die Passagiere soll damit ausgeschlossen werden. Zumal die Kabinenluft mit Filtern von Verunreinigungen wie Bakterien und Viren gesäubert werde. „Der Abscheidegrad dieser Filter entspricht dem Standard der Filter eines klinischen Operationssaals“, sagte die Sprecherin.
Der ADAC weist darauf hin, dass bislang juristisch noch nicht eindeutig geklärt ist, ob die Lufthansa die Beförderung auch verweigern darf, sofern ein Fluggast sich weigert, einen Mundschutz zu tragen. Im Streitfall müsse das ein Gericht klären.
Einige Billigfluglinien gehen mit dem Thema Mundschutz ohnehin etwas laxer um: So gilt etwa bei Ryanair nur eine Empfehlung – und keine Pflicht.
Verpflegung
Abstriche müssen Passagiere bei der Verpflegung an Bord machen. Auf Kontinentalflügen der Lufthansa bis zweieinhalb Stunden Flugzeit gibt es laut Unternehmen aktuell lediglich eine 0,5 Liter Wasserflasche, bei längeren Flügen ab drei Stunden einen Snack oder ein Sandwich.