Die Anordnung von Ausgleichszahlungen im Testament ist in einem Fall wie dem Ihrigen gang und gäbe. Wichtig ist aber, dass dies fachmännisch und durchdacht formuliert wird. Denn man will ja Streit vorbeugen. So empfiehlt es sich beispielsweise vorzusehen, dass ein unabhängiger Sachverständiger die Werte feststellt, auf deren Basis die Ausgleichszahlungen bemessen werden.
Steuerlich ist dies bei fachgerechter Formulierung kein Problem: Jeder versteuert das, was er unter dem Strich erhält. Die genaue Formulierung von all dem sollten Sie mit einem Fachanwalt besprechen. Dieser wird Sie auch dazu beraten, wie in Bezug auf das Familienheim verfahren werden kann. Beispielsweise könnten Sie Ihren Ehemann zum nicht befreiten Vorerben einsetzen, damit er, falls Sie zunächst versterben, das Familienwohnheim steuerfrei erben und fortnutzen kann. Der Übergang auf die Kinder wird dann dadurch gesichert, dass diese zu Nacherben bestimmt werden, eine Stellung, die sogar im Grundbuch eingetragen und gesichert wird.