LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Schuppendach ragt ins Grundstück
Grundsätzlich steht Ihnen ein Anspruch auf Rückbau nach Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu. Dieser sieht einen Beseitigungsanspruch vor, wenn das Eigentum beeinträchtigt ist. Nach Ihrer Schilderung ist Ihr Grundstücks durch den Überbau beeinträchtigt, da Ihnen der Bau des Gartenhäu