Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst grundsätzlich Arbeitsunfälle sowie Unfälle, die sich auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle ereignen, dazu Berufskrankheiten. Darauf weist der Bund der Versicherten hin. Dieser Unfallschutz besteht im Homeoffice grundsätzlich auch. Entscheidend ist dabei, ob der Unfall in Zusammenhang mit der Arbeit steht oder nicht. Ein Beispiel: Wer aufsteht, um einen Ausdruck aus dem Drucker zu holen und dabei stürzt, unterliegt dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Etwas anderes gilt, wenn der Sturz auf dem Weg zur Küche passiert, weil sich der Arbeitnehmer einen Tee machen will. Hier greift der Schutz bei einem Unfall nicht, entschied das Bundessozialgericht (Az.: B 2 U 5/15 R).