Willi F.: „Meine Frau und ich besitzen eine Eigentumswohnung in einem Dreifamilienhaus. Bei einem gemeinsamen Testament würden unsere beiden Kinder mit dem Pflichtteil bedacht, aber nach dem zuletzt Versterbenden vermutlich mit Erbschaftsteuer belastet. Bei einem Verzicht auf den Pflichtteil wäre di
Dieser Artikel (ID: 1263230) ist am 12.06.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).