Bares Geld aufs Familienkonto und sparen bei jedem Einkauf – das soll die Bürger in der Corona-Krise wieder in Kauflaune und die Wirtschaft wieder in Schwung bringen. Die Bundesregierung brachte am Freitag wichtige Teile ihres 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets auf den Weg. Sie betreffen jeden Bundesbürger und sollen den Konsum kräftig ankurbeln. Besonders profitieren Familien mit wenig Geld, die in der Regel einen hohen Anteil ihres Einkommens direkt wieder für den Lebensunterhalt ausgeben müssen. Aber auch Unternehmen bekommen Hilfe.
Für alle Verbraucher
Viele Einkäufe im Supermarkt, Möbelhaus oder Elektromarkt sollen für ein halbes Jahr billiger werden. Dafür soll eine reduzierte Mehrwertsteuer sorgen. Konkret sinkt der Mehrwertsteuersatz für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember von 19 auf 16 Prozent. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, wird von sieben auf fünf Prozent reduziert. Der Bund übernimmt die Kosten von geschätzten 19,6 Milliarden Euro allein, um Länder und Kommunen zu schonen. Beim Lebensmitteleinkauf dürfte der Unterschied durch den neuen Steuersatz oft nur ein paar Cent ausmachen. Mehr bringt er bei großen Anschaffungen wie einer Waschmaschine oder einem Auto.
Die Umsetzung soll unbürokratisch erfolgen. In einer Mail an die Preisbehörden der Länder heißt es, Handel und Anbieter von Dienstleistungen müssten ihre Preisauszeichnungen – etwa an sämtlichen Regalen – nicht in der Nacht zum 1. Juli ändern, sondern könnten auch pauschale Rabatte an der Kasse gewähren. Die Preisangabenverordnung erlaube dies unter bestimmten Voraussetzungen, teilte das Ministerium am Freitag mit. Händler und Dienstleister müssen eigentlich immer den Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile angeben.
Ob Geschäfte die Steuersenkung an ihre Kunden weitergeben, bleibt deren Sache. Das Recht zur freien Preisbildung sei nicht aufgehoben, betont das Ministerium.
Für Familien
Familien bekommen in den kommenden Monaten einen Zuschlag aufs Kindergeld. Geplant ist ein Bonus von insgesamt 300 Euro pro Kind, der in zwei Raten im September und Oktober aufs Konto kommt. Das soll für alle Kinder gelten, die irgendwann in diesem Jahr Anspruch auf Kindergeld hatten oder haben – also auch solche, die erst im November geboren werden.
Der Zuschuss wird bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet, aber nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Dadurch profitieren Geringverdiener stärker davon als Vielverdiener. Je höher das Einkommen der Eltern, desto weniger bleibt nach der Steuererklärung von der Extrazahlung übrig. In voller Höhe bleiben die 300 Euro nur dann, wenn verheiratete Eltern mit einem Kind nicht mehr als 67 800 Euro Jahreseinkommen haben. Ab etwa 85 900 Euro Einkommen haben die Eltern vom Kinderbonus gar nichts mehr.
Für Alleinerziehende
Alleinerziehende sind in der Corona-Zeit besonders belastet, weil sie kaum eine Möglichkeit haben, die Betreuung ihrer Kinder abzugeben. Viele können deshalb nicht wie gewohnt arbeiten und haben weniger Einkommen. Sie sollen nun zusätzlich Hilfe bekommen: Der Entlastungsbetrag bei der Steuer wird in diesem und dem kommenden Jahr mehr als verdoppelt, von derzeit 1908 auf 4008 Euro. Diesen Betrag können Alleinerziehende bei der Steuererklärung von der Summe ihrer Einkünfte abziehen, sodass sie weniger Steuern zahlen.
Für Betriebe
Kleine und mittelständische Firmen, die besonders von der Krise betroffen sind, sollen im Sommer Extra-Geld vom Staat bekommen. Es gehe darum, dass sie die nächsten Monate überlebten und noch dabei seien, wenn die Wirtschaft wieder wachse, sagte Finanzminister Olaf Scholz. Es geht um Restaurants, Kneipen, Schausteller, aber auch Jugendherbergen und Reisebüros. Erstattet wird ein Teil der Betriebskosten, also Mieten oder Pachten, Zinszahlungen, Leasingraten, Ausgaben für Wartung und Instandhaltung, Versicherungskosten, Kosten für Auszubildende oder Steuerberater. Insgesamt plant die Bundesregierung dafür 25 Milliarden Euro ein.
Die Firmen müssen dafür nachweisen, dass ihr Umsatz im April und Mai verglichen mit dem Vorjahreszeitraum um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Außerdem dürfen sie nicht schon Ende 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Viele Betriebe können derzeit kaum Kredite beantragen, weil sie ihre Umsatzausfälle perspektivisch nicht wieder hereinholen können. Daher übernehme der Bund in den Monaten Juni bis August einen Teil der Fixkosten. Der Zuschuss steigt je nach Umsatzeinbruch auf bis zu 80 Prozent – maximal kann ein Unternehmen in diesen drei Monaten 150 000 Euro bekommen.
Außerdem sind mehrere steuerliche Erleichterungen geplant. So können Betriebe aktuelle krisenbedingte Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken. Damit Unternehmen gerade jetzt wieder investieren, will die Koalition Abschreibungsregeln verbessern.
„Das sind wichtige Impulse, die unsere Unternehmen dringend brauchen“, betonte der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer. Gerade Schaustellern, Kneipenbesitzern, Reisebüros und Busunternehmen stehe das Wasser derzeit bis zum Hals. Ohne die Überbrückungshilfe würden sie unverschuldet ernsthaft in Gefahr geraten.
Auch der Bayerische Industrie- und Handelskammertag lobt die Überbrückungshilfen und erwartet, dass allein in Bayern rund 200 000 entsprechende Anträge gestellt werden.