Um die Wohnung möglichst steuergünstig auf Ihren Sohn zu übertragen, würde ich nicht das Testament ändern, sondern die Wohnung bereits zu Lebzeiten Ihrem Sohn schenken und Ihnen und Ihrer Frau ein Wohnrecht vorbehalten. So können Sie die steuerlichen Freibeträge Ihres Sohnes optimal nutzen. Diese betragen 400 000 Euro pro Elternteil, zu Lebzeiten also zusammen 800 000 Euro. Wenn Sie warten, bis die Wohnung als Erbe vom zuletzt Verstorbenen von Ihnen beiden auf Ihren Sohn übergeht, sind von dem Freibetrag nur noch 400 000 Euro übrig.