STEUERN
Vereinfachter Beleg für Corona-Spenden
Krisenzeiten führen nicht selten zu einer erhöhten Spendenbereitschaft. Spenden können auch steuerlich in Ansatz gebracht werden. „Voraussetzung ist aber grundsätzlich das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Zuwendungsbestätigung – früher Spendenquittung“, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteue