Gabriele W.: „Ich möchte meine Eigentumswohnung meiner Tochter schenken mit der Auflage, dass ich lebenslang dort wohnen bleiben kann. Die anfallenden Kosten trage ich. Wie hoch sind die Notarkosten? Welche Kosten kommen auf meine Tochter zu, wenn sie die Wohnung nach meinem Ableben verkauft?“
Die Notargebühren und die Gebühren für die Umschreibung im Grundbuch hängen vom Wert der Schenkung ab. Bei einem Schenkungswert von 250 000 Euro fallen beispielsweise rund 2000 Euro an, beim doppelten Wert rund 3200 Euro. Sofern der Wert der Schenkung unter 400 000 Euro liegt und Ihre Tochter in den letzten zehn Jahren keine weitere Schenkung von Ihnen erhalten hat, fällt keine Schenkungsteuer an. Das Wohnrecht für Sie mindert steuerlich den Wert der Schenkung. Wenn Ihre Tochter die Wohnung später verkauft, fallen für sie keine Kosten an, da üblicherweise der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch zu zahlen hat. Eine weitere Erb- oder Schenkungsteuer fällt nicht an, denn die Wohnung gehört nach der Schenkung ja bereits Ihrer Tochter.