LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Protokoll der Eigentümerversammlung

Der Versammlungsleiter beziehungsweise der Verwalter ist sehr wohl verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom Versammlungsleiter/Verwalter so schnell wie möglich, spätestens aber eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist von vier Wochen ab Abhaltung der Eigentümerversammlung, fertigzu

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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