LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Protokoll der Eigentümerversammlung
Der Versammlungsleiter beziehungsweise der Verwalter ist sehr wohl verpflichtet, ein Protokoll zu erstellen. Dieses ist vom Versammlungsleiter/Verwalter so schnell wie möglich, spätestens aber eine Woche vor Ablauf der Anfechtungsfrist von vier Wochen ab Abhaltung der Eigentümerversammlung, fertigzu