Auto gestohlen: Wer haftet?

von Redaktion

Die Folgen eines Autodiebstahls bei einer Probefahrt beschäftigen den Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH verhandelt über einen Rechtsstreit zwischen dem bestohlenen Autohaus und dem Käufer, der die gefälschten Unterlagen nicht erkannt hatte. Sie streiten darüber, ob das Auto zurückgegeben werden muss. Ein Urteil soll am 18. September verkündet werden (Az. V ZR 8/19). Bei dem klagenden Autohaus hatte ein vermeintlicher Kaufinteressent mit gefälschten Papieren eine Probefahrt für einen Mercedes für fast 53 000 Euro vereinbart, den Wagen dabei gestohlen. Der spätere Käufer erwarb es für 46 500 Euro. Beim Kauf bemerkte er nicht, dass die Papiere gefälscht waren. Er konnte den Wagen aber nicht zulassen, weil er als gestohlen gemeldet war.

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