Mehr Schutz für weniger Geld

von Redaktion

Viele Versicherer bieten einen preisgünstigen Basistarif, eine teurere Variante mit mehr Leistungen, oft „Komfort“ genannt, sowie eine Premiumpolice. Für die meisten Haushalte reicht ein Basistarif, der je nach Bedarf um Zusätze erweiterbar ist. Die Zeitschrift „Finanztest“ empfiehlt, beim Vergleich von HausratTarifen folgende Punkte zu beachten:

Eigenen Vertrag prüfen und sparen

Wer jetzt den eigenen Vertrag Punkt für Punkt prüft, kann mehr als 100 Euro sparen. Sinnvoll ist der Check besonders nach einem Umzug. Zwar gilt der Vertrag weiter. Dennoch muss man Umzüge melden, da der neue Ort eventuell in einer anderen Tarifzone liegt.

Schritt 1: Versicherungssumme

Wichtig ist die Versicherungssumme. Viele Versicherte haben ihren Vertrag schon seit Jahren. Doch in der Zwischenzeit haben sie viele neue Sachen angeschafft. Dann droht Unterversicherung. Beispiel: Ist der Hausrat 100 000 Euro wert, aber die Versicherungssumme beträgt 80 000 Euro, sind das 80 Prozent. Dann zahlt die Versicherung auch bei Schäden darunter nur 80 Prozent. Sind nach einem Einbruch Wertsachen für 6000 Euro weg, ersetzt sie lediglich 4800 Euro.

Gefährliche Unterversicherung

Vereinbart man Unterversicherungsverzicht, gelten als Versicherungssumme oft pauschal 650 Euro pro Quadratmeter. Balkon, Dachboden, Garage, Keller zählen nicht mit. Hausrat dort ist aber versichert. Bei Totalschaden gäbe es bei 100 Quadratmetern also maximal 65 000 Euro – vor allem in kleinen Wohnungen ein Problem. Die Lösung: eine höhere Pauschale oder ein Wohnflächentarif. Bei denen gilt der Unterversicherungsverzicht, wenn die Wohnfläche genau angegeben wird.

Für große Wohnungen kann die Pauschale zu Versicherungssummen über dem Wert des Hausrats führen. Das treibt den Preis hoch. Dann kann man stattdessen einen Wohnflächentarif nehmen oder die Versicherungssumme selbst festlegen. Das heißt: durchs Haus gehen und jedes einzelne Teil notieren. Dabei gilt, auch für gebraucht gekaufte und geschenkte Sachen, der Neuwert. Schließlich ersetzt die Versicherung im Schadensfall das, was der Gegenstand bei gleicher Qualität heute neu kosten würde.

Schritt 2: Versicherte Sachen

Die Hausratpolice gilt für bewegliche Sachen wie Möbel, Teppiche und Elektrogeräte, kurz gesagt: Wenn man das Haus hochheben, über Kopf halten und schütteln könnte, wäre das, was herausfällt, versichert. Doch alte Verträge haben mitunter Lücken. Prüfen sollte man vor allem diese Leistungen:

. Fahrräder: Sie sind versichert wie Hausrat, also bei Diebstahl aus Wohnung, Keller oder Garage, die verschlossen waren. Stehen sie an der Straße oder werden bei einem Ausflug geklaut, ist das meist nicht abgedeckt. Das kann man gegen Aufpreis versichern.

. Aquarium, Wasserbett: Üblicherweise sind nur Schäden durch Leitungswasser versichert, wenn etwa ein Rohr platzt. In alten Verträgen sind Schäden durch Aquarien und Wasserbetten teils nicht enthalten.

. Gartenmöbel: Hausrat in Garage, Keller oder einem verschlossenen Schuppen auf dem Grundstück ist versichert, oft aber nicht die Möbel auf der Terrasse.

. Kinderwagen und Rollator: Wer sie regelmäßig im Hausflur parkt, sollte einen Vertrag wählen, der dies mitversichert.

. Scheiben: Eine Glasversicherung ist meist überflüssig. Schäden sind selten und oft nicht sehr teuer.

. Wertsachen: Goldmünzen, Gemälde, Schmuck, Briefmarken, Antiquitäten (Möbel ausgenommen) sind oft nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme abgedeckt. Lagen Sparbücher, Geld, teils auch Schmuck, nicht im Tresor, gelten oft noch niedrigere Grenzen.

. Auto, Wohnmobil: Sachen, die man im Auto liegen lässt, sind über die Kfz-Versicherung in der Regel nicht abgedeckt. Einige Hausrattarife versichern auch Diebstahl, wenn das Auto an der Straße parkt. Das gilt aber nicht für Wertsachen und Elektrogeräte. Auch Einbruch ins Wohnmobil lässt sich per Hausratpolice versichern.

. Schiffskabine: Ein Kreuzfahrtschiff ist kein Gebäude, sagen die Versicherer. Einbruch in eine Schiffskabine gehört daher in der Regel nicht mit zum Deckungsumfang.

Schritt 3: Gefahren und Kosten

Die Hausratpolice versichert Einbruch, Schäden durch Leitungswasser, Feuer sowie Sturm und Hagel. Vor allem in älteren Policen sind nicht alle Gefahren mitversichert.

. Naturgefahren: Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Gerade Starkregen kann jedes Haus treffen. Dann laufen Keller voll, die Sachen dort werden unbrauchbar. Dieses Risiko ist oft nur mit einem Extraschutz für Naturgefahren abgedeckt.

. Umspannung: Wenn ein Blitz nicht ins Haus einschlägt, sondern in eine Überlandleitung, können Spannungsspitzen Elektrogeräte beschädigen.

. Trickdiebstahl: Üblicherweise zahlt die Hausratpolice bei Raub, nicht aber bei Taschendiebstahl oder Trickdiebstahl. Solche Fälle sind mitunter in Premiumtarifen versichert.

. Kreditkarten: Dieser Zusatz deckt Schäden ab, die Einbrecher mit erbeuteten Kreditkarten anrichten.

. Hotel: Nach einem Brand ist die Wohnung meist unbewohnbar und die Bewohner müssen vorübergehend in ein Hotel ziehen.

. Grobe Fahrlässigkeit: Wer grob fahrlässig einen Schaden verursacht, muss mit drastischen Kürzungen rechnen. Das gilt zum Beispiel, wenn die Wohnung abbrennt, weil man Kerzen unbeaufsichtigt brennen ließ oder das Haus verlässt und die Tür nur zuzieht. Daher empfehlen die Finanztester nur Verträge, die auf solche Kürzungen verzichten. Im Kleingedruckten steht dann meist ein Passus wie „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“.

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