Rund 250 Millionen Dollar hat die Stiftung von Microsoft-Gründer Bill Gates und seiner Frau Melinda in den letzten Wochen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. So viel Geld wie der einst reichste Mann der Welt kann in Oberbayern sicher keiner für gemeinnützige Zwecke locker machen. Dennoch gibt es gerade hier und heute viele Menschen, die Schwächeren gern mit Geld und/oder Expertise helfen würden.
Der gute Zweck ist dabei ganz den Wünschen des Spenders überlassen. „In der Regel haben die meisten Menschen hierzu konkrete Vorstellungen. Mal soll eine Hilfsorganisationen unterstützt werden. Mal möchte der Stifter nur ein bestimmtes Thema unterstützen, zum Beispiel Kinder in Not in München und Umland“, sagt Rechtsanwalt Alexander Braun dem Münchner Merkur. Der Experte für Stiftungsrecht in der Kanzlei Braun & Kollegen berät Menschen, die Gutes tun wollen. Wenn sie Unterstützung bedürftiger Kinder aus der Region wünschen, können sie aus einer Vielzahl bestehender kommunaler oder privater Stiftungen wählen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen eigenen Verein oder eine eigene Stiftung zu gründen. Damit ist sichergestellt, dass das Geld exakt nur für den gewünschten Zweck zur Verfügung steht. Nebenbei kann im Stiftungsnamen auch noch der Spender/die Spenderin verewigt werden. „Das deutsche Recht enthält nur wenige ausdrückliche Regelungen zu den zulässigen Stiftungszwecken und es gilt: Nahezu alles ist möglich, was nicht ausdrücklich verboten ist. Allerdings muss der Stiftungszweck auf Dauer angelegt sein und er muss konkret bestimmt sein“, erklärt Braun.
Um selbst einen Verein oder eine Stiftung ins Leben zu rufen, bedarf es neben Geld auch viel Zeit für die Bürokratie. Zudem sollte man sich unbedingt rechtlich beraten lassen, um im Dschungel der Möglichkeiten des Vereins- und Stiftungsrechts nicht den Überblick zu verlieren. Schneller und einfacher ist da die Unterstützung einer bereits bestehenden gemeinnützigen Organisation. Das Vereinsregister kann bei Amtsgerichten öffentlich eingesehen werden. Noch einfacher lässt sich das Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen auf der Website www.stiftungen.bayern.de durchsuchen. Dort kann man sich aus einer Liste von A wie Altenhilfe bis Z wie Zivilschutz den gewünschten Zweck heraussuchen. Die Stiftungen lassen sich zudem nach Regierungsbezirk, Stadt oder Gemeinde filtern.
Zum Thema Kinderhilfe in der Region München finden sich zehn Einträge von der Stiftung „Antenne Bayern hilft“ bis zur Studienstiftung Sohr, die begabte Kindern aus der Gemeinde Sauerlach bei einem naturwissenschaftlichen Studium finanziell unterstützt.
Der Auswahl des guten Zwecks sind praktisch keine Grenzen gesetzt. Die Kanzlei von Alexander Braun hat beispielsweise gemeinsam mit der „Stiftung helfen e.V.“ ein gemeinnütziges Projekt zum gerade besonders aktuellen Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht initiiert. Dabei erhalten Antragsteller die nötigen Formulare und können dazu kostenlos eine bis zu einstündige, individuelle Beratung via Video-Telefonie oder Telefon mit Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Wer Gutes tun will muss also nicht unbedingt viel Geld haben, sondern kann auch mit Zeit und Know-how unterstützen.
Allerdings sollte man bei der Unterstützung einer Organisation genau hinschauen. Wer wie Bill Gates den Kampf gegen Covid-19 unterstützen will und unter dem Stichwort „Corona“ nach Stiftungen in Bayern sucht, stößt auf einen Eintrag in Würzburg. Der Zweck der Stiftung hat aber nichts mit dem Virus zu tun: Stattdessen sollen Studenten durch Förderung des studentischen Austauschs, Studienreisen, Seminare und Tagungen unterstützt werden. LARS BECKER