Der Vermieter hat innerhalb einer angemessenen Frist Zeit, die Kaution nebst Zinsen abzurechnen und zurückzubezahlen. In der Regel geht man hier von sechs Monaten aus. In dieser Zeitspanne kann er prüfen, ob er gegen die Mietpartei berechtigte Ansprüche hat. Besteht zum Beispiel die Möglichkeit, aufgrund der Werte des Vorjahres, dass sich bei der Abrechnung der Nebenkosten für das Jahr 2019 eine Nachzahlung ergibt, kann er einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Abrechnung der Nebenkosten zurückbehalten. Den Rest der Kaution muss er aber zurückerstatten. Die sechs Monate sind in Ihrem Fall längst verstrichen. Es ist jedoch wichtig, dass der Vermieter oder die ihn vertretende Hausverwaltung unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Rückzahlung der Kaution von Ihnen aufgefordert wurde. Falls Sie das noch nicht gemacht haben, sollten Sie Ihrem Vermieter diese letzte Frist noch einmal schriftlich setzen und mit Klage drohen. Falls er dann die Kaution nicht zurückbezahlt, müssen Sie diese über das Gericht einklagen. Lassen Sie sich hierbei rechtlich beraten.