BGH: Wohnungseigentümer muss Rücksicht nehmen
Von oben ist jeder Schritt zu hören, unten sind die Wohnungseigentümer genervt. Der Austausch von Teppich gegen Fliesen hat einen Nachbarschaftskrach ausgelöst. In dem Fall aus Nordrhein-Westfalen hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt entschieden, dass die Grenzwerte des Trittschallschutzes eingehal