Die Tester haben einen Modellkunden angenommen, der 43 Jahre alt ist und gesund. Für Kunden, die in diesem Alter einen Vertrag abschließen, kosten Einbettzimmertarife zwischen 39 und 75 Euro im Monat. Die Beiträge sind für Männer und Frauen gleich.
Testsieger für Einbettzimmer und Chefarzt sind WKplus der Debeka sowie Alte Oldenburger K50+K/S und Provinzial Hannover KHUu+KHPu. Von der Continentale SG1 raten die Tester ab (Ergebnis mangelhaft). Bei den Einzelzimmer-Verträgen gibt es ein „sehr gut“ sechs „gut“, zwölf „befriedigend“ und sechs „ausreichend“.
Die Zweibettzimmertarife sind etwas günstiger. Für die drei besten Tarife zahlt der Modellkunde zwischen 36 und 41 Euro im Monat. Hier liegen die Tarife 262 der Arag, Continentale SG2 und Concordia SZ2 vorne.
Kasse oder privat – die Unterschiede
Nirgendwo im Gesundheitswesen ist der Unterschied zwischen Kassen- und Privat–patienten so sichtbar wie im Krankenhaus. Die meisten privat Versicherten können auch ohne medizinische Notwendigkeit im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, haben Anspruch auf die Behandlung durch Chefärzte und können zwischen allen Kliniken wählen.
Gesetzlich Versicherte hingegen kommen ins Mehrbettzimmer, es sei denn, es gibt medizinische Gründe für eine Einzelunterbringung oder das Zweibettzimmer ist bereits Standard. Behandelt werden sie von den diensthabenden Assistenz-, Stations- oder Oberärztinnen und -ärzten. Die Chefinnen und Chefs behandeln Kassenpatienten nur, wenn ihr besonderes Fachwissen und Können im Einzelfall erforderlich ist.
Gesetzlich Versicherte sollen zudem ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus gehen, das einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen hat. Wählen sie eine andere Klinik, in der Kassen mehr für die Behandlung bezahlen müssen, müssen Patienten mit einem Aufpreis rechnen.
Patienten bezahlen erst einmal selbst
Entscheidet sich eine Patientin für die Chefarztbehandlung, dann schließt sie eine Wahlleistungsvereinbarung „Arzt“ ab. Das heißt nicht nur, dass zum Beispiel ein bestimmter Professor einer Universitätsklinik operiert. An der Behandlung wirken dann auch nur leitende Ärzte mit, von der Radiologin bis zum Anästhesisten, die privat abrechnen. Die Patienten erhalten also viele Rechnungen, die sie selbst bezahlen und dann bei der Zusatzversicherung einreichen.
Die ganze Familie versichern
Je jünger jemand beim Abschluss des Vertrags ist, desto niedriger sind die Beiträge. Wer sich um die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und andere wichtige Themen bereits gekümmert hat, kann also durchaus schon mit 30 Jahren eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
Manche wollen dann gleich die ganze Familie versichern. Jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, braucht einen eigenen Vertrag. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind aber relativ niedrig, da sie ohne Alterungsrückstellung kalkuliert werden.
Bei den sehr guten und guten Einbettzimmertarifen im Test liegen die Beiträge für Kinder bei 3 bis 7 Euro, für Jugendliche ab 14 oder 15 Jahren kostet der Versicherungsschutz 6 bis 11 Euro im Monat.
Bei den sehr guten und guten Zweibettzimmertarifen liegen die Kinderbeiträge zwischen 3 und 6 Euro, die Beiträge für Jugendliche bei 6 bis 7 Euro im Monat. Wenn die jungen Leute erwachsen werden, können sie den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung behalten. Das ist ein Vorteil, falls schon in jungen Jahren eine Erkrankung auftritt. Der Erwachsenenbeitrag, der dann auch Rückstellungen fürs Alter enthält, wird in der Regel ab 20 oder 21 Jahren fällig.
Verträge nur für Gesunde
Die Finanztest-Modellkunden sind beim Abschluss der Versicherung 43 Jahre alt. Ungefähr in diesem Alter interessieren sich viele Menschen erstmals für das Thema. Viel länger sollte man nicht warten. Denn je älter jemand beim Eintritt in den Vertrag ist, desto höher die Beiträge.
Nicht nur das Alter, auch der Gesundheitszustand interessiert die Versicherer. Im Antrag müssen Interessenten viele Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre beantworten. Versicherer können Kunden ablehnen, Risikozuschläge verlangen oder Leistungen für bestimmte Krankheiten ausschließen. Hier etwas zu verharmlosen oder wegzulassen, hat keinen Sinn. Die Versicherer dürfen später Patientenunterlagen von den Ärzten anfordern und prüfen, ob die Krankheit bereits bei Vertragsschluss bekannt war.
Hat jemand absichtlich etwas verschwiegen, weil er sonst wahrscheinlich keinen Vertrag bekommen hätte, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Kunde verliert den Versicherungsschutz, seine bis dahin eingezahlten Beiträge sind weg, und er muss bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen. Danach dürfte es auch schwierig werden, sich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern.
Selbst wenn jemand versehentlich etwas nicht richtig angegeben hat, kann das zur Folge haben, dass er seinen Versicherungsschutz entweder ganz verliert oder der Versicherer ihm rückwirkend Risikozuschläge auferlegt.
Angebote der Krankenkassen
Manchmal erhalten Kunden ein Angebot von ihrer Krankenkasse. Die Kassen kooperieren mit privaten Unternehmen und bieten ihren Mitgliedern Krankenhauszusatzversicherungen zu etwas geringeren Beiträgen an. Der Vertragspartner des Kunden ist dabei nicht die gesetzliche Kasse, sondern das private Versicherungsunternehmen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse bleibt der private Vertrag bestehen, wird aber oft etwas teurer, weil der Rabatt entfällt.
Meist handelt es sich um die gleichen Policen, die es auch auf dem freien Markt gibt. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten aber nur mit einem oder zwei privaten Unternehmen zusammen. Es ist also eher unwahrscheinlich, bei der eigenen Kasse einen der Testsieger aus der aktuellen Untersuchung zu erwischen.
Der vollständige Test ist in Finanztest 7/2020 zu finden und online unter www.test.de/krankenhauszusatzversicherung.