Ein Unfall im Haushalt, der Finger blutet – es folgt die schnelle Fahrt zum Krankenhaus mit dem Auto. Kann, wer dabei geblitzt wird, auf mildernde Umstände wegen Notstand vor Gericht hoffen?
Generell gilt: Autofahrer müssen sich immer an Verkehrsregeln und ans Tempolimit halten. Ein Notstand, etwa bei Gefahr um Leib und Leben, kann allerdings eine Ordnungswidrigkeit rechtfertigen. Ein blutender Finger gehört nicht dazu. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (AZ: 971 Owi 955 Js-OWi 65423/19), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Ein Ehepaar kochte mit seinen Kindern. Dabei schnitt sich die Frau in den Finger. Da die Wunde stark blutete, fuhr der Mann die Frau selbst ins Krankenhaus. Denn ein paar Monate vorher hätte sie bei Schmerzen im Unterleib etwa 40 Minuten auf das Krankenauto warten müssen. In einer Tempo-30-Zone wurde der Mann mit mindestens 80 Kilometer pro Stunde geblitzt. Gegen die Geldbuße von 235 Euro und das Fahrverbot von einem Monat wehrte er sich und ging vor Gericht. Ohne Erfolg. Grundsätzlich kann zwar eine Ordnungswidrigkeit durch Notstand gerechtfertigt sein. Doch den erkannte das Gericht in diesem Fall nicht. Weder Gefahr um Leib und Leben noch Komplikationen seien zu erwarten gewesen. Das Gericht hielt es für zumutbar, einen Krankenwagen zu rufen. dpa