LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Wer erbt von Alleinerziehenden?

von Redaktion

Wenn Sie kein Testament oder Erbvertrag gemacht haben, geht Ihr gesamter Nachlass im Wege der gesetzlichen Erbfolge automatisch auf Ihre beiden Kinder über. Dies gilt auch dann, wenn Ihre beiden Kinder zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig sein sollten. Denn man muss nicht geschäftsfähig sein, um Erbe zu werden. Allerdings können Ihre Kinder als Minderjährige nicht ihr (geerbtes) Vermögen verwalten und auch im Übrigen benötigen sie einen Vormund. Zur Bestimmung des Vormundes wird dann das Familiengericht eingeschaltet. Sollte der andere Elternteil leben, wird das Familiengericht ihm das Sorgerecht übertragen wollen, so dies dem Kindeswohl entspricht. Als allein sorgeberechtigter Elternteil können Sie aber in einem Testament durch eine sogenannte Sorgerechtsverfügung für Ihre Kinder einen Vormund benennen. Und sollten Sie nicht wollen, dass dem anderen Elternteil das Sorgerecht übertragen wird, sollten Sie das festlegen und insbesondere auch ausführlich begründen. Eine solche Sorgerechtsverfügung schafft auf jeden Fall Klarheit, und dem Familiengericht ist damit Ihr Wille bekannt. Zwar ist das Gericht nicht verpflichtet, Ihrem Willen zu folgen. Die Verfügung erhöht aber auf jeden Fall die Chancen, dass nach Ihrem Tod Ihre Kinder bei der Person aufwachsen, die Sie sich wünschen.

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