Änderungen der Flugzeit oder eine kurzfristige Umbuchung auf andere Flüge müssen Passagiere nicht in jedem Fall hinnehmen. Der Reiserechtsexperte Paul Degott stellt klar: Die Verschiebung eines Fluges oder die Umbuchung eines Passagiers auf eine ganz andere Verbindung ist unter bestimmten Umständen eine Annullierung. Der Kunde hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Er muss nicht fliegen und bekommt sein Geld zurück. Doch ab wie vielen Stunden ist eine Verschiebung als Annullierung zu bewerten? Laut Degott ist dies ab drei Stunden der Fall. Die Verlegung eines Fluges vom Morgen auf den Abend sei „auf jeden Fall eine wesentliche Änderung der Flugzeit“. Auch für Pauschalurlauber gilt dann: Sie können vom Vertrag zurücktreten. dpa