Vermieter können die Kosten für einen Hausmeister auf ihre Mieter umlegen. Allerdings dürfen nicht alle Ausgaben für Hausmeistertätigkeiten über die Betriebskosten abgerechnet werden, erklärt der Deutsche Mieterbund. Führt ein Hausmeister auch Reparaturen im Haus durch oder übernimmt Verwaltungsarbe
Dieser Artikel (ID: 1279498) ist am 15.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 29), Wasserburger Zeitung (Seite 29), Mangfall-Bote (Seite 29), Chiemgau-Zeitung (Seite 29), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 29), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 29), Neumarkter Anzeiger (Seite 29).