Vermieter können die Kosten für einen Hausmeister auf ihre Mieter umlegen. Allerdings dürfen nicht alle Ausgaben für Hausmeistertätigkeiten über die Betriebskosten abgerechnet werden, erklärt der Deutsche Mieterbund. Führt ein Hausmeister auch Reparaturen im Haus durch oder übernimmt Verwaltungsarbeiten, müssen bei der Betriebskostenabrechnung entsprechende Abzüge von den Hausmeisterkosten gemacht werden.