LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Erbverzicht und Pflichtteil

Nach § 2346 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verwandte und der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten (Erbverzicht). Der Verzichtende ist dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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