LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Erbverzicht und Pflichtteil
Nach § 2346 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) können Verwandte und der Ehegatte des Erblassers durch Vertrag mit dem Erblasser auf ihr gesetzliches Erbrecht verzichten (Erbverzicht). Der Verzichtende ist dann von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebt