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Haus vererben oder verschenken?

von Redaktion

Ihr Sohn hat einen Freibetrag von 400 000 Euro, der alle zehn Jahre neu anfällt. Hat die Doppelhaushälfte also beispielsweise einen Wert von 600 000 Euro, so können Sie ihm heute zwei Drittel steuerfrei schenken und nach zehn Jahren den Rest. Falls Sie die Doppelhaushälfte bis zu Ihrem Tod bewohnen, kann Ihr Sohn sie auch steuerfrei erben, ohne dass es auf den Freibetrag ankommt. Denn wenn Ihr Sohn in das selbst genutzte Familienheim einzieht und dort zehn Jahre wohnen bleibt, erbt er vollkommen steuerfrei, soweit die Immobilie nicht mehr als 200 Quadratmeter Wohnfläche hat. Diese Steuerbefreiung bei Selbsteinzug gibt es wiederum nur im Erbfall, nicht bei Schenkung zu Lebzeiten. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, ob Vererben oder Verschenken steuerlich günstiger ist.

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