Testamentsvollstrecker nicht einfach austauschen
Ehepartner können ein gemeinschaftliches Testament nach dem Tode ihres Partners nicht einfach ändern. Das gilt vor allem, wenn die Eheleute ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt haben. Auch ein gemeinsam bestimmter Testamentsvollstrecker kann dann nicht ausgewechselt werden, entschied das Oberland