Sparverträge: Klage gegen Stadtsparkasse München

von Redaktion

Es waren langjährige Kunden der Stadtsparkasse München, die in den Jahren 1994 bis 2004 Geld in sogenannten flexiblen Prämiensparverträgen angelegt hatten. Dafür gab es Zinsen und mit den Jahren auch einen schönen wachsenden Bonus. Seit September letzten Jahres ist damit Schluss. Nach vielen anderen Banken kündigte auch die Stadtsparkasse diese Verträge, 28 000 Stück mit einem Volumen von insgesamt 1,2 Milliarden Euro.

Nun geht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechtlich gegen die Zinsanpassungsklausel in Prämiensparverträgen der Stadtsparkasse München vor. In den vergangenen Monaten haben die Verbraucherzentralen insgesamt 307 Sparverträge der Stadtsparkasse München überprüft, die zwischen 1994 und 2004 abgeschlossen wurden: Sie sind zu der Auffassung gelangt, dass den Kunden im Mittel 4664 Euro pro Vertrag zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Das Ziel der Klage: Der Stadtsparkasse soll untersagt werden, sich auf eine Zinsanpassungsklausel in ihren Prämiensparverträgen zu berufen.

Die Kläger verweisen auf Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) an die Transparenz von Zinsänderungsklauseln in langfristigen Sparverträgen, die von der Stadtsparkasse München, aber nicht nur von ihr, weiter falsch berechnet wurden, so die Verbraucherzentrale. Man habe das Institut abgemahnt, ohne Erfolg. Deshalb nun die Klage.

Die Verbraucherzentralen stellen Betroffenen einen Musterbrief (https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/node/49902) zur Verfügung, mit dem diese die Stadtsparkasse auffordern können, die Zinsanpassung auf eine neue Grundlage zu stellen, welche die BGH Rechtsprechung umsetzt. Aber auch ohne selbst ein Schreiben an die Stadtsparkasse geschickt zu haben, könnten sich Kunden später auf ein Urteil berufen. „Stellt ein Gericht klar, dass die Zinsänderungsklausel rechtswidrig ist, kann die Zinsänderung neu verhandelt werden. Kunden haben dann in dieser Frage Rechtssicherheit und können eine Neuberechnung sowie eine Zinsnachzahlung verlangen“, sagt der Finanzexperte der Verbraucherzentrale, Niels Nauhauser, unserer Zeitung.

Die Sparkasse wies die Vorwürfe als „nicht zutreffend“ zurück. Die von den Gerichten beanstandeten Klauseln würden in München bereits seit 2005 nicht mehr umgesetzt. BARBARA WIMMER

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