Ein Autodiebstahl ist ärgerlich und erfordert viel Rennerei sowie Papierkram für Polizei und Versicherung. Doch wer mindestens eine Teilkasko hat, bekommt den Wiederbeschaffungswert in der Regel ersetzt. Mit dem Kauf eines neuen Autos wartet man aber besser, rät der Auto Club Europa (ACE).
Denn meist geht das Auto erst vier Wochen nach der Anzeige des Schadens bei der Versicherung in deren Besitz über. Sprich, taucht das Auto vorher wieder auf, muss der Besitzer es zurücknehmen. So sei der Kauf eines Ersatzautos erst nach Ablauf von einen Monats sinnvoll. Kosten für einen Mietwagen sind meist aber nicht in der Teilkasko enthalten. Eventuell sind solche Leistungen aber Bestandteil eines Kfz-Schutzbriefes oder einer Mobilitätsgarantie. Generell sind nach einem Autodiebstahl die wichtigsten Schritte: Polizei informieren und Diebstahlanzeige aufgeben, dabei nachfragen, ob das Auto nicht wegen Falschparkens abgeschleppt wurde. Kopie der Unterlagen für Versicherung und Straßenverkehrsamt mitnehmen. Schnellstmöglich ist die Versicherung zu informieren.
Dazu kommt: Spätestens nach 14 Tagen sollte das Auto abgemeldet werden, um weitere Steuern und Versicherung zu sparen, so der ACE.