Oma von der Steuer absetzen

von Redaktion

Kinderbetreuung kostet in der Regel Geld. Allerdings lassen sich mit den Ausgaben auch Steuern sparen. Was viele nicht bedenken: Auch eine Betreuung durch Familienangehörige kann von der Steuer abgesetzt werden, erklärt Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Die Voraussetzung: Die Zahlung erfolgt auf Grundlage eines Vertrages, und das Geld wird überwiesen. Außerdem darf die Betreuungsperson selbst nicht mit im Haushalt leben. Wenn die Kinderbetreuung im Rahmen eines Minijobs erfolgt und das Gehalt mit 2 Prozent pauschal versteuert wird, muss der betreuende Angehörige das Geld in seiner eigenen Steuererklärung nicht angeben.

Die Eltern können dem betreuenden Angehörigen auch Fahrtkosten erstatten.  dpa

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