Der Insolvenzverwalter des Energieanbieters BEV hat vor Gericht eine Schlappe im Streit um den Umgang mit Neukundenboni erlitten. Das Oberlandesgericht München entschied am Dienstag in einer Musterfeststellungsklage zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Demnach müssen Neukundenboni auch
Dieser Artikel (ID: 1282999) ist am 22.07.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 30), Wasserburger Zeitung (Seite 30), Mangfall-Bote (Seite 30), Chiemgau-Zeitung (Seite 30), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 30), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 30), Neumarkter Anzeiger (Seite 30).