Der Insolvenzverwalter des Energieanbieters BEV hat vor Gericht eine Schlappe im Streit um den Umgang mit Neukundenboni erlitten. Das Oberlandesgericht München entschied am Dienstag in einer Musterfeststellungsklage zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Demnach müssen Neukundenboni auch dann ausgezahlt werden, wenn die eigentlich vorgesehene Vertragsdauer von mindestens einem Jahr durch die Insolvenz mit hunderttausenden betroffenen Kunden nicht erreicht wurde. Zudem sollen sie mit Forderungen der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) an die Kunden verrechnet werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Insolvenzverwalter Axel Bierbach hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
Die Verbraucherzentrale zeigte sich erfreut über die Entscheidung. Bestätigt der Bundesgerichtshof in der nächsten Instanz die Münchner Richter, könnten davon mehrere tausend Kunden profitieren, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten.
Meist geht es bei den Forderungen um Beträge in einer Größenordnung um 100 Euro. Genau für solche Fälle seien Musterfeststellungsklagen gemacht, hieß es von der Verbraucherzentrale. Insolvenzverwalter Bierbach sagte dagegen, die Musterfeststellungsklage eigne sich keineswegs für die Nutzung bei Insolvenzen. dpa