LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Mietvertrag nach der Trennung kündigen

von Redaktion

Wenn beide Partner den Mietvertrag unterschrieben haben, ist es leider so, dass nur beide zusammen den Vertrag auch kündigen können. Ihr Ex-Partner wäre darauf angewiesen, dass der Vermieter einem neuen Einzelmietvertrag mit ihm zustimmt. Wenn der Vermieter das aber nicht möchte, bleibt der Mietvertrag wie gehabt bestehen und Sie haften weiterhin beispielsweise für entstehende Schäden in der Wohnung. Deswegen ist es wichtig, hier Klarheit zu schaffen. Falls Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht einigen können, dass Sie das Mietverhältnis gemeinsam kündigen, bleibt Ihnen nur der Weg, seine Zustimmung für die Kündigung vor Gericht einzuklagen. Sobald das Urteil rechtskräftig ist und Sie damit die Zustimmung Ihres Ex-Partners haben, können Sie das Mietverhältnis kündigen, und die normalen Fristen zum Auszug beginnen zu laufen. Eine Ausnahme gibt es aber: Sofern Sie mit Ihrem Ex-Partner verheiratet waren und inzwischen geschieden sind, haben Sie den Anspruch, dass der Vermieter zustimmt, dass Sie aus dem Mietvertrag ausscheiden. Dieser Anspruch ist aber an Fristen gebunden. Lassen Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in jedem Fall weitergehend fachlich beraten.

Artikel 2 von 5