Wann sich ein Kassenwechsel lohnt

von Redaktion

VON WOLFGANG DE PONTE

Was die Kassen zahlen müssen, ist zwar größtenteils vom Staat vorgegeben, bei Service, freiwilligen Zusatzleistungen und der Höhe des Beitrags gibt es aber deutliche Unterschiede. Die Experten des Verbraucherportals „finanztip.de“ haben jetzt die Kassen unter die Lupe genommen, die nachgewiesenermaßen „sehr leistungsstark sind“ und bundesweit agieren (siehe Tabelle). Wir fassen die wichtigsten Ergebnisse des Vergleichs zusammen und erklären, wie man zur passenden Kasse wechselt.

Wie viel kann man beim Beitrag sparen?

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Dazu kommt – je nach Krankenkasse – ein Zusatzbeitrag. Der liegt zwischen null Prozent (AOK Sachsen-Anhalt, ist aber nur ein regionaler Anbieter) und 2,7 Prozent des Einkommens. Was man sparen kann, zeigt dieses Beispiel: Karin F. verdient als Angestellte 2000 Euro brutto im Monat und wechselt von einer Kasse mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag (1,1 Prozent im Jahr 2020) zur günstigsten, bundesweiten Kasse (aktuell: HKK, Beitrag 14,99 Prozent). Dann spart sie 85 Euro im Jahr. Angestellte mit einem Monatsbrutto von 4687 Euro (Beitragsbemessungsgrenze) oder mehr zahlen jährlich knapp 200 Euro weniger. Aber Vorsicht: Die tatsächliche Ersparnis fällt niedriger aus. Denn wer Krankenkassenbeiträge spart, muss mehr Steuern zahlen.

Welche Sonderleistungen gibt es?

Sparen kann man auch, indem man eine Kasse wählt, die Zusatzleistungen bietet, die man wirklich nutzt: Impfungen für eine Fernreise in die Tropen können schnell einige Hundert Euro kosten. Zahlt die Kasse dann zum Beispiel auch noch die Zahnreinigung oder steuert 100 Euro zu einem Sportkurs dazu, den man ohnehin machen will, kann sich das richtig lohnen. Aber Achtung: Eine Kasse kann Zusatzleistungen jederzeit streichen. Ein Sonderkündigungsrecht hat man dann nicht. Anders ist das, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.

Wie unbürokratisch werden Leistungen bewilligt?

Wie gut eine Krankenkasse ist, zeigt sich oft erst im Ernstfall. Viele Leistungen sind zwar gesetzlich festgelegt, die Kasse muss sie aber genehmigen. Wie schnell der Antrag auf eine Reha oder eine Psychotherapie bearbeitet wird und wie häufig die Kasse solche Leistungen überhaupt bewilligt, kann sich aber stark unterscheiden. „Finanztip“ hat die Kassen zu ihrem Leistungsverhalten befragt, das Ergebnis war ernüchternd: Nur BKK24, BKK VBU, SBK und Viactiv antworteten ausführlich. Der Experten-Tipp lautet deshalb: Im Kollegen- und Bekanntenkreis nachfragen, bevor man sich für eine bestimmte Krankenkasse entscheidet – und deren Erfahrungen nutzen.

Was muss man beim Wechsel beachten?

Eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen. Man kann also auch im Alter oder wenn man krank ist, problemlos wechseln. In solchen Fällen gilt aber zu beachten: Für sogenannte Hilfsmittel wie Krücken oder Windelhosen hat jede Kasse einen eigenen Vertrag mit den Herstellern ausgehandelt. Ein Wechsel könnte daher zur Folge haben, dass man auf die gewohnten Hilfsmittel verzichten und die eines anderen Herstellers akzeptieren muss. Ansonsten ist der Wechsel einfach: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. War es ein Fehler, kann man nach 18 Monaten erneut wechseln.

Welche Kassen schneiden besonders gut ab?

Bei „Finanztip“ landen im Vergleich die IKK Classic und die HEK ganz vorn, weil sie nach Ansicht der Experten über alle Kategorien das umfassendste Leistungsangebot bieten. Tipp der Experten: Falls einem ganz bestimmte Leistungen wichtig ist, sollte man gezielt bei den Krankenkassen danach fragen und sich vor einem Wechsel schriftlich bestätigen lassen, dass der Anbieter die Kosten übernimmt. Und: Neben den im Vergleich genannten Versicherungen kann es auch regionale Krankenkassen (BKKs, IKKs und AOKs) geben, die ähnliche Leistungspakete anbieten. Nachfragen lohnt sich.

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