RECHT

Wer erben will, braucht Nachweise

Wer einen Erbschein beantragt, muss nachweisen, dass er mit dem Verstorbenen verwandt war. Wer dafür keine öffentliche Urkunde vorlegen kann, muss das Gericht auf andere Weise überzeugen. Das Nachlassgericht ist weder verpflichtet, selbst Urkunden zu besorgen noch einen DNA-Test vorzunehmen. Das ber

Samstag, 7. November 2026

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