Auto zu laut

Autofahrer müssen Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20), auf das der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der ein Einsatzf

Samstag, 13. September 2025

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