Autofahrer müssen Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20), auf das der ADAC hinweist. In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der ein Einsatzfahrzeug mit aktiviertem Martinshorn nicht sofort vorbeigelassen hatte. Dafür kassierte der Mann ein Bußgeld. Die Sache ging vor Gericht – und das entschied zugunsten der Behörde. dpa