Mieterhöhung wirksam

von Redaktion

Erhöht ein Vermieter nach verschiedenen baulichen Maßnahmen die Miete, so ist bei einem Streit jede Maßnahme eigenständig zu betrachten. Die Unwirksamkeit in einzelnen Punkten macht nicht die gesamte Mieterhöhung unwirksam, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. (Az: VIII ZR 81/19). Im Streitfall hatten die Vermieter 2016 ein Mehrfamilienhaus an die Fernwärme angeschlossen, das Treppenhaus sowie sämtliche Türen erneuert, neue Leitungen verlegt sowie eine Wärmedämmung anbringen lassen. Hierzu urteilte nun der BGH, die Mieterhöhung wegen des Anschlusses an die Fernwärme sei unzulässig oder zumindest nicht ausreichend begründet gewesen. Dies mache die Erhöhungen aber nicht insgesamt unwirksam.

Artikel 5 von 5