Die Kosten für künstliche Befruchtungen von alleinstehenden Frauen können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das teilte der Finanzgerichtshof Münster nach einem Urteil vom 24. Juni mit (Aktenzeichen: 1 K 3722/18 E).
Die Klägerin war nach einer
Dieser Artikel (ID: 1290319) ist am 05.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).