RECHT

Künstliche Befruchtung abzugsfähig

Die Kosten für künstliche Befruchtungen von alleinstehenden Frauen können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das teilte der Finanzgerichtshof Münster nach einem Urteil vom 24. Juni mit (Aktenzeichen: 1 K 3722/18 E).

Die Klägerin war nach einer

Mittwoch, 24. Dezember 2025

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