LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Können wir die Kostenverteilung ändern?
Udo S.: „Nach der notariellen Teilungserklärung gemäß § 8 Wohneigentümergesetz sollen die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile berechnet werden. Nun stellt ein Eigentümer den Antrag, diese Kosten nach Quadratmeter ab sofort zu berechnen. Wie sieht hier