RECHT

Raumteiler darf aufgestellt werden

von Redaktion

Ein Vermieter darf das Aufstellen eines frei stehenden Raumteilers nicht einfach verbieten. So urteilte das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 13 C 117/18), wie der Eigentümerverband Haus & Grund berichtet. Selbst, wenn es sich um eine raumhohe Konstruktion aus Holz mit Tür handelt, greife das Aufstellen nicht in die Bausubstanz ein und gilt somit nicht als bauliche Veränderung.

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