Schon beim Buchen auf Stornierung achten

von Redaktion

Wer jetzt seinen Urlaub plant, der sollte unbedingt auf die Stornierungs-Regeln achten. Das empfiehlt Julia Zeller, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Angesichts der sich ständig verändernden Corona-Lage, könne es sinnvoll sein, bei der Buchung von Hotel und Flug nicht das günstigste Angebot zu wählen, sondern vielleicht die etwas teurere Variante, die auch noch eine kostenlose Stornierung kurz vor der Reise beinhalte. Das erspare im Zweifel viel Ärger. Denn selbst wer eine Reise-rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, könnte auf seinen Kosten sitzen bleiben, wenn er die Reise aus Angst vor Corona absagen wolle. „Eine Pandemie ist in solchen Versicherungen ausdrücklich ausgeschlossen“, so Zeller. Ihre Empfehlung: „Schauen Sie sich die Angebote der Veranstalter genau an. Viele bieten inzwischen sogenannte Sorglos-Pakete an, die alle Risiken abdecken. Aber bitte genau hinschauen.“ Ansonsten sei die Gefahr groß, am Urlaubsort eine Enttäuschung zu erleben – wenn zum Beispiel wegen Corona der Hotelpool geschlossen ist, die Golfstunden begrenzt und Abend- und Mittagsbuffet ausfallen. „Wenn das in den AGBs geregelt ist ist, kann man das nicht als Mangel geltend machen. Das gilt auch für andere Hygieneregeln.“  wdp

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