LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN

Das Haus steuerfrei vererben

von Redaktion

Sie haben völlig Recht. Ihr Sohn hat im Verhältnis zu jedem von Ihnen einen Freibetrag von 400 000 Euro. Daher bietet es sich an, dass er bereits beim Tod des Ersten von Ihnen dessen Hälfte erhält. Aber, und dies ist ganz wichtig, die Absicherung des überlebenden Ehegatten muss fachmännisch formuliert sein. Hier gibt es Einiges zu bedenken, beispielsweise ist es oft günstiger, wenn zu Gunsten des überlebenden Ehegatten der Nießbrauch bestellt wird, weil dieser nicht nur zum Bewohnen, sondern auch zum Vermieten berechtigt. All dies sollten Sie mit einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen. Ein handschriftliches Testament ist übrigens genauso gültig wie ein notarielles. Aber wie gesagt, es kommt darauf an, dass die Einzelheiten fachmännisch und sachgerecht formuliert sind.

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