Wer von seinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bekommt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen für seine Sparanlage zusätzlich auch noch Geld vom Staat. Das ist die sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob im Einzelfall ein Anspruch darauf besteht, hängt vom zu versteuernden Jahreseinkommen a
Dieser Artikel (ID: 1294342) ist am 13.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27).