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Wer kann den Pflichtteil fordern?

von Redaktion

Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht mit dem Erbfall, ohne dass der Berechtigte ihn geltend machen müsste. Danach ist er vererblich und übertragbar. Der entstandene Pflichtteilsanspruch kann dabei kraft Gesetzes oder auf Grund einer Verfügung von Todes wegen vererbt werden. Die Schwester G. hat also den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch der Mutter geerbt und kann ihn gegen die nach dem Tod Ihrer Freundin entstandene Erbengemeinschaft bestehend aus Ihnen und sich selbst geltend machen.

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