LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Gärtner übernimmt Arbeiten in der WEG
Grundsätzlich liegt die Entscheidungshoheit über die Erteilung von Aufträgen bei den Wohnungseigentümern, die diese Entscheidungen mehrheitlich in der Eigentümerversammlung beschließen müssen. Da die in Frage stehenden gärtnerischen Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt von der Eigentümerversammlung beschlo