Firmenwagen mit Elektroantrieb werden begünstigt versteuert, wenn sie auch privat genutzt werden. Für solche Fahrzeuge muss nur noch ein Viertel des Bruttolistenneupreises für die Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden. Bei der Anwendung der Fahrtenbuchmethode gehen nur ein
Dieser Artikel (ID: 1296157) ist am 18.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 27), Neumarkter Anzeiger (Seite 27), Wasserburger Zeitung (Seite 27), Mangfall-Bote (Seite 27), Chiemgau-Zeitung (Seite 27), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 27), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 27).