LESER FRAGEN – EXPERTEN ANTWORTEN
Wird die Verlustverrechnung begrenzt?
Zum 1. Januar 2020 hat der Gesetzgeber § 20 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) geändert und damit die Verlustverrechnung sowohl bei Wertlosigkeit von Kapitalanlagen im Privatvermögen als auch bei den Termingeschäften stark eingeschränkt. Die erstgenannte Regelung ist bereits auf Verluste anzuwenden