Hier kann ich Sie zunächst beruhigen. Das Problem ist nicht so groß, wie viele meinen. Denn es ist nicht so, dass ein Ehegatte über den Zugewinnausgleich automatisch von dem Erbe profitiert, welches der andere Ehegatte erhalten hat. Im Gegenteil, das Gesetz sieht vor, dass Ererbtes und Geschenktes dem sogenannten Anfangsvermögen hinzugezählt werden. Hierzu ein Beispiel: Angenommen, Ihr Sohn würde in zehn Jahren von Ihnen 200 000 Euro erben. Weitere zwei Jahre später wird seine Ehe geschieden. Die Frau profitiert dann nicht von den 200 000 Euro, sondern nur von einem etwaigen Wertzuwachs, der noch dazu stärker sein muss als die normale Inflationsentwicklung. In der Regel ist dies also in Konstellationen wie bei Ihnen kein Problem. Wenn Sie aber ganz auf Nummer sicher gehen wollen, dann müssen Sie Vor- und Nacherbschaft wählen, bei der Ihr Sohn zum Vorerben eingesetzt wird und die Enkelkinder zu Nacherben. All dies ist sehr kompliziert und muss unbedingt durch einen Fachmann geprüft und formuliert werden.