Ein Depot fürs Kind

von Redaktion

Ob für den Führerschein, das Studium oder das erste Auto: Viele Eltern möchten für die ersten großen Ausgaben ihres Nachwuchses sparen. In Zeiten niedriger Zinsen denken manche über Wertpapiere nach. Aber kann man für Minderjährige überhaupt ein Depot einrichten? Möglich ist das, aber nur mit dem Einverständnis beider Erziehungsberechtigten, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Alleinerziehende müssten dieses bei ihrer Bank nachweisen.

In diesem Fall gehört das Geld dem Kind. Die Eltern dürfen es lediglich verwalten, aber nicht mehr zurückholen. Erst mit 18 Jahren hat der Heranwachsende Zugriff darauf.

Eine andere Möglichkeit ist es, dass Eltern oder Großeltern in ein Depot auf ihren eigenen Namen investieren. Der Nachteil dieses Modells ist allerdings, dass der Sparer-Pauschbetrag des Kindes, also der Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge, nicht genutzt wird.

Ein weiteres Risiko ist, dass der Besitzer des Depots zum Beispiel pflegefällig wird. In diesem Fall kann es laut der Verbraucherzentrale passieren, dass das investierte Geld in die Pflege fließen muss – weil das Depot nicht auf den Namen des Kindes angelegt ist und somit nicht offiziell sein Eigentum.  dpa

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