VERBRAUCHER

Stand des Stromzählers notieren

von Redaktion

Wer in eine neue Wohnung zieht, sollte auch den Stand des Stromzählers kennen. Dafür gibt es zwei Gründe, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen: Zum einen muss der genaue Zählerstand dem Energieversorger mitgeteilt werden. Und zum anderen kann so vermieden werden, auch für den Verbrauch des Vormieters zu zahlen. Am besten ist es deshalb, den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten. dpa

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