Wichtig ist grundsätzlich der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der freiwilligen Garantie. Garantien werden in der Regel vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt. In der Ausgestaltung einer Garantie ist der Hersteller frei. Der Hersteller kann sowohl die Garantiezeit selbst bestimmen als auch den Inhalt der Garantieleistung. Zum Beispiel kann die Garantie nur auf bestimmte Teile des Produktes beschränkt werden.
Die Gewährleistung ist dagegen ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine gekaufte Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei neu gekauften Waren zwei Jahre. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet. Das heißt, der Mangel muss seitens des Unternehmers beseitigt werden. Gegebenenfalls erforderliche Aufwendungen, wie Transport- oder Materialkosten müssen vom Verkäufer ersetzt werden.
Ist die Nacherfüllung nicht möglich oder wird verweigert, kann der Verbraucher sich unter anderem vom Vertrag lösen. Tritt innerhalb der Gewährleistungszeit ein Mangel ein, sollten sich Verbraucher an den jeweiligen Verkäufer wenden und die entsprechenden Gewährleistungsrechte geltend machen. Je nach Garantievereinbarung können sich Verbraucher auch an den Garantiegeber wenden. Bevor man die Garantie des Herstellers in Anspruch nimmt, sollte man jedoch die Bedingungen in der Garantieurkunde genau studieren.