Rentenlücken auffüllen

Zeiten der schulischen Ausbildung zählen nicht immer bei der Rente mit. Wo Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. Sie können für ihre nach dem 16.

Donnerstag, 11. September 2025

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