Zeiten der schulischen Ausbildung zählen nicht immer bei der Rente mit. Wo Lücken entstehen, können freiwillige Beiträge nachgezahlt werden, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Möglich ist dies für alle Versicherten, die noch nicht älter als 45 Jahre sind. Sie können für ihre nach dem 16.
Dieser Artikel (ID: 1299305) ist am 24.08.2020 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 26), Wasserburger Zeitung (Seite 26), Mangfall-Bote (Seite 26), Neumarkter Anzeiger (Seite 26), Chiemgau-Zeitung (Seite 26), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 26), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 26).